Rechtsprechung
BSG, 02.09.2013 - B 8 SO 67/13 BH |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Detmold - S 16 SO 292/11
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 SO 362/12
- BSG, 02.09.2013 - B 8 SO 67/13 BH
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 02.09.2013 - B 8 SO 67/13 BH
Die Rechtssache wirft keine Rechtsfrage auf, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl dazu allgemein BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17).
Rechtsprechung
BSG, 18.03.2014 - B 8 SO 67/13 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Schleswig - S 15 SO 12/09
- LSG Schleswig-Holstein - L 9 SO 66/12
- BSG, 18.03.2014 - B 8 SO 67/13 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 12.02.2009 - B 5 R 386/07 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Auszug aus BSG, 18.03.2014 - B 8 SO 67/13 B
Die Entscheidung, die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts und kann nur auf fehlerhaften Gebrauch, dh sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzung, überprüft werden (…vgl nur: BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13; SozR 4-1500 § 153 Nr. 7). - BSG, 02.05.2001 - B 2 U 29/00 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung der Berufung durch Beschluß - …
Auszug aus BSG, 18.03.2014 - B 8 SO 67/13 B
Die Entscheidung, die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts und kann nur auf fehlerhaften Gebrauch, dh sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzung, überprüft werden (vgl nur: BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13;… SozR 4-1500 § 153 Nr. 7). - BSG, 18.03.2014 - B 8 SO 68/13 B
Auszug aus BSG, 18.03.2014 - B 8 SO 67/13 B
Insbesondere ist die Entscheidung der Vorinstanzen, die Klage sei wegen der geltend gemachten Ansprüche für die Zeit ab dem 1.4.2009 unzulässig, nach Aktenlage schon deshalb zutreffend, weil diese Ansprüche bereits Gegenstand des am 7.7.2009 (und also vor der Klageerweiterung in der mündlichen Verhandlung) anhängig gemachten Klageverfahrens S 15 SO 182/09 (vgl B 8 SO 68/13 B beim BSG) waren.
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2013 - L 8 SO 67/13 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.04.2013 - L 8 SO 67/13 B ER (https://dejure.org/2013,106001)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. April 2013 - L 8 SO 67/13 B ER (https://dejure.org/2013,106001)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Verfahrensgang
- SG Bremen, 02.01.2013 - S 24 SO 273/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2013 - L 8 SO 67/13 B ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94
Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2013 - L 8 SO 67/13
Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung liegt vor, wenn sein Regelungsgehalt vom Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes her nach seinen rechtlichen Wirkungen in die Zukunft fortwirken soll, sich also über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse bestimmte oder unbestimmte zeitliche Dauer in der Zukunft erstreckt (BSGE 56, 165; 58, 27; 61, 286; 78, 109). - BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84
Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2013 - L 8 SO 67/13
Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung liegt vor, wenn sein Regelungsgehalt vom Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes her nach seinen rechtlichen Wirkungen in die Zukunft fortwirken soll, sich also über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse bestimmte oder unbestimmte zeitliche Dauer in der Zukunft erstreckt (BSGE 56, 165; 58, 27; 61, 286; 78, 109). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2006 - L 8 SO 83/05
Anforderungen an die Bewilligung von Hilfe zur Pflege nach den Bestimmungen des …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2013 - L 8 SO 67/13
Für die Feststellung, ob es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, ist maßgeblich, wie ihn ein Leistungsberechtigter bei objektiver Würdigung verstehen kann (bereits Senatsbeschluss vom 24. Januar 2006 L 8 SO 83/05 ER ;… vgl. dazu Rotkegel/Grieger in Sozialhilferecht, 1. Auflage 2005, Teil IV Kapitel 6 Seite 686f, Rdnr. 52ff). - BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83
Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2013 - L 8 SO 67/13
Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung liegt vor, wenn sein Regelungsgehalt vom Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes her nach seinen rechtlichen Wirkungen in die Zukunft fortwirken soll, sich also über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse bestimmte oder unbestimmte zeitliche Dauer in der Zukunft erstreckt (BSGE 56, 165; 58, 27; 61, 286; 78, 109). - BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85
Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2013 - L 8 SO 67/13
Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung liegt vor, wenn sein Regelungsgehalt vom Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes her nach seinen rechtlichen Wirkungen in die Zukunft fortwirken soll, sich also über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse bestimmte oder unbestimmte zeitliche Dauer in der Zukunft erstreckt (BSGE 56, 165; 58, 27; 61, 286; 78, 109).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 488/13 Auf die Beschwerde des Antragstellers hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 12. April 2013 den Beschluss des SG aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der am 17. September 2013 erhobenen Klage angeordnet (L 8 SO 67/13 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2015 - L 8 SO 212/15 Dies ergibt sich aus der Formulierung "ab dem 01.12.2014" und dem Hinweis, dass die Leistung in unveränderter Höhe fortgezahlt werde, solange sich die Verhältnisse der Antragstellerin nicht ändern (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. April 2013 - L 8 SO 67/13 B ER - und 7. Mai 2014 - L 8 SO 126/14 B ER -).